Innerhalb des Gemeindegebietes befinden sich derzeit sechs Standorte für Mobilfunkanlagen aller Netzbetreibern.
Verschiedene Studien weisen auf mögliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung unterhalb des Grenzwertes hin. Der gesetzlich festgelegte Grenzwert enthält keine Vorsorgekomponente, wie der Bundesgerichtshof am 13. Februar 2004 urteilte. Da mögliche Langzweitwirkungen kaum erforscht sind, ist die fehlende Vorsorge als mögliches Problem für die Zukunft fachlich und juristisch anerkannt.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 handelt es sich bei Besorgnissen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte nicht um bloße Immissionsbefürchtungen. Vielmehr seien sie dem „vorsorgerelevanten Risikoniveau" zuzuordnen, d. h. Vorsorge ist angebracht.
Deshalb strebt der Markt Murnau a. Staffelsee nach einem Beschluss des Marktgemeinderates vom 22. Januar 2015 eine möglichst weitgehende Immissionsminimierung für die Bürgerinnen und Bürger des Marktes auf Grundlage der technischen Anforderungen an, ohne Netzabdeckung und -kapazität einzuschränken.
Im Oktober 2014 wurde vom Umweltinstitut München e. V. für das Gemeindegebiet eine Immissionskarte des Bestandes erstellt. Aus der Immissionskarte werden die Strahlenbelastungen im Gemeindegebiet ersichtlich, daraus können der konkrete Handlungsbedarf sowie realistische Veränderungsmöglichkeiten abgeleitet werden.
Im Rahmen der Erstellung der Immissionskarte wurden keine Hinweise auf Strahlenbelastungen durch Mobilfunk gefunden, welche die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Aus der Karte wird jedoch ersichtlich, dass sich die Strahlenbelastungen im Umfeld der einzelnen Mobilfunkanlagen stark unterscheiden.
Die differenzierten Informationen führen zu einer Versachlichung der Diskussion, eine wichtige Grundlage zu strategischem und lösungsorientiertem Handeln. Bereiche höherer Immissionen können identifiziert werden, was unter Hinzuziehung technischer Beratung die Möglichkeit eröffnet, im Dialog mit den Betreibern auf gleicher Augenhöhe über Verbesserungen zu verhandeln.
Die Öffentlichkeit wird gebeten, den Markt über auslaufende Verträge mit Mobilfunkbetreibern zu informieren sowie selbst nur Standorte zur Verfügung zu stellen, wenn diese mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt sind und dem Ziel der Immissionsminimierung entsprechen.
Dokumentation Mobilfunk-Immissionskarte 2014
Mobilfunk-Immissionskarte für das Gemeindegebiet Murnau 2014
Mobilfunk-Immissionsgutachten Murnau-Westried 2014 (das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht weitergeben werden)
Nach Informationen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) schützen die Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und der für Endgeräte maximal zulässige SAR-Wert vor den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten Felder des Mobilfunks. Es bestehen aber nach wie vor Unsicherheiten in der Risikobewertung, die durch die wissenschaftliche Forschung, zum Beispiel im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm, nicht vollständig beseitigt werden konnten. Diese betreffen insbesondere
Deshalb empfiehlt das BfS, die Grenzwerte durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergänzen (Empfehlungen zum Telefonieren mit dem Handy, Smartphone und Tablet).
Weitere Information können Sie in der Mobilfunk-Broschüre des Umweltinstituts München e. V. nachlesen.
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
James-Loeb-Straße 11 / Eingang Schererweg
82418 Murnau a. Staffelsee
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
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Geschäftsleitung: 08841/476-101
Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt: 08841/476-162
Standesamt/Friedhofsverwaltung: 08841/476-120
Amt für Soziales und Familie: 08841/476-119
Finanzverwaltung: 08841/476-140
Bauamt: 08841/476-170 (derzeit in der James-Loeb-Str. 11, Eingang Schererweg)