
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Am 08.10.2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Bayern ist ein Freistaat. Das heißt, wir Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, nach welchen Gesetzen wir leben. Da wir dies aber aus Zeitnot im Allgemeinen nicht selbst erledigen können, wählen wir Volksvertreter, die für uns Gesetze beschließen: unsere Abgeordneten im Bayerischen Landtag. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von allen wahlberechtigten Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.
Stimmberechtigt gem. Art. 1 Abs. 1 LWG sind alle Deutschen (Art. 116 Abs. 1 GG), die am Tag der Wahl
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung haben und
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.
Das Wahlsystem besteht aus zwei Säulen. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen:
1. Erststimme (Direktmandate)
Mit der Erststimme wählen Sie eine/n Direktkandidaten. Ziel ist es hierbei, dass aus allen Regionen Bayerns mindestens ein Abgeordneter in den Landtag entsendet wird.
2. Zweitstimme (Listenmandate)
Mit der Zweitstimmte wählen Sie einen Listenkandidaten. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der 7 Regierungsbezirke („Wahlkreise") Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Einwohnerzahl unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag.
Weitere Informationen zum Wahlsystem in Bayern erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landtages: https://www.bayern.landtag.de/
Die Wahlen zu den Bezirkstagen finden zusammen mit der jeweiligen Landtagswahl statt. Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie nach dem Landeswahlgesetz Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen. Die Wahl erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl. Die Stimmzettel werden zur Unterscheidung von denen der Landtagswahl in einer anderen Farbe ausgegeben.
aktuelle Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern:Amtsblatt_Sonderausgabe.pdf
Briefwahlunterlagen
Alle wahlberechtigten Personen erhalten sog. Wahlbenachrichtigungen. Auf dieser Benachrichtigung ist u.a. Ihr Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag angegeben.
Sollten Sie jedoch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen, können Sie dies gerne postalisch, über das Wahlamt oder hier über unsere Internetseite tun.
Schriftliche Beantragung zur Briefwahl:
- Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss vollständig ausgefüllt sein (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)
- Ggf. abweichende Versandanschrift
- Unterschrift auf Wahlbenachrichtigung
Der Briefkasten des Rathauses befindet sich am Haupteingang in der Fußgängerzone (Hölzerne Tür, Untermarkt 13).
Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt:
- Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss vollständig ausgefüllt sein (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)
- Ggf. Vollmacht bei Abholung durch eine andere Person (auch bei Ehegatten oder Kindern)
- Unterschrift auf Wahlbenachrichtigung
- Personalausweis/ Reisepass muss vorgezeigt werden
(Zugang über den Seiteneingang des Rathauses in der Schloßbergstraße).
Online-Beantragung:
- Die Online-Beantragung ist ab sofort bis 01.10.2023, 23:00 Uhr möglich
- Über diesen Link gelangen Sie zur Beantragung:
https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9180124
Kontakt für Rückfragen
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Wahlamt
Kontakt:
Markt Murnau a.Staffelsee
Wahlamt
Untermarkt 13
82418 Murnau a.Staffelsee
Mail: wahlen@murnau.de
Telefon: 08841/ 476-160, -169, -164
Fax: 08841/ 476-166
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Der lange Amtstag von Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt und Amt für Familie und Soziales (Donnerstag bis 18.00 Uhr) entfällt während der bayr. Sommerferien.