Informationen zum Corona-Virus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die Corona-Pandemie fordert uns nach wie vor alle, ob im Einzelnen oder als Gesellschaft. Jede und jeder Einzelne kann durch sein persönliches Verhalten beitragen, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Achten Sie auf die Hygieneempfehlungen und halten Sie sich bitte an die Anweisungen der Bayerischen Staatsregierung.
Besondere Aufmerksamkeit brauchen unsere älteren, kranken und körperlich eingeschränkten Mitmenschen. Ich bin mir sicher, dass die vielen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu einer Grundhaltung werden können, die wir als positiven Gewinn aus der Krise mitnehmen werden.
Ich bitte Sie, gerade jetzt lokal vor Ort bei unseren Murnauer Einzelhändlern einzukaufen und Online-Bestellungen bei ihnen zu tätigen. Viele Gastronomien bieten einen Abhol- oder Lieferdienst an. Bitte helfen Sie mit, die Einbußen durch die Schließungen abzumildern.
Lassen Sie uns gemeinsam mit Solidarität und Gemeinsinn dazu beitragen, dass wir weiterhin gut durch diese Zeit kommen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand hier in Murnau und geben Ihnen allgemeine Informationen zur Hand.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Rolf Beuting
Erster Bürgermeister
Aktuell geltende Maßnahmen

Alle aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Hotline des Gesundheitsamts Garmisch-Partenkirchen:
Unter der Telefonnummer 08821 / 751-500 sowie per E-Mail Adresse corona@lra-gap.de steht Ihnen das Gesundheitsamt zur Verfügung.
Teststationen in Murnau

Teststation in der Bahnhofstraße 23
Terminvereinbarung unter www.intervivos.de
Kostenlose Parkplätze stehen am Rewe-Einkaufsmarkt zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9-18 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 9-19 Uhr
Antikörpertests:
Montag - Sonntag 10-12 & 16-18 Uhr
PCR Nachtestung:
Immer während der regulären Öffnungszeiten
Same Day PCR:
Täglich außer samstags 9-14 Uhr
Container auf dem Volksfestplatz
Test: Antigen Schnelltest und PCR
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 -18.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 09.00 bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarung unter www.murnautest.de
Kostenlose Parkplätze stehen am Volksfestplatz zur Verfügung.
Im Untermarkt 37
Test: Schnelltest, kostenlose PCR-Nachtestung, PCR für Selbstzahler
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 09.00 - 18.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 09.00 - 19.00 Uhr
Corona Hotline des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen: 08821/751-900
7-Tages-Inzidenzwerte

Aktuelle Fallzahlen und 7-Tage-Inzidenzwert für den LKR Garmisch-Partenkirchen
finden Sie auf der Website des Landratamts GAP unter https://www.lra-gap.de/de/coronavirus.html
COVID-19 Dashboard des Robert-Koch-Instituts:
Auf dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts werden die Fallzahlen und Inzidenzwerte für alle Landkreise in Deutschland veröffentlicht. Klicken Sie in der Karte auf den jeweiligen Landkreis:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Informationswebsite des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Unter www.coronagap.de erhalten Sie umfassende Informationen zur aktuellen Lage im Landkreis.
Beratungsangebote

Häusliche Gewalt, Kinder- und Jugendtelefon, Familienberatung, Telefon Seelsorge
Hier finden Sie Informationen zu Beratungsangeboten in schwierigen Situationen.
Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Beratungsangebote können keine Auskünfte zu Covid-19 direkt geben!
Schutz vor häuslicher Gewalt
Die derzeitige Coronakrise bedeutet für alle eine absolute Extremsituation. Trotzdem rechtfertigt auch diese Situation Gewalt in keinster Weise.
Hilfetelefon des Bundesamtes für Familien: 08000 /116 016
Hilfetelefon_Gewalt_gegen_Frauen.pdf
- Die Onlineberatung des Weißen Rings kann Ihnen innerhalb von 72 Stunden antworten.
- Notfall-Telefon des Weißen Rings: Telefon 116/006 (7:00 - 22:00 Uhr, kostenfrei)
- Beratung per Telefon: 08841/5711
- Beratung per E-Mail: frauenhaus@skf-garmisch.de
- Montag – Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr und Freitag 09:00 – 12:30 Uhr
- Weitere Infos online abrufbar
Hilfe für Kinder und Jugendliche
Hilfe_für_Kinder_und_Jugendliche_in_Isolationssituationen.pdf
- Notfall- und Beratungstelefon: 0152/32075021 (Fr. Demmel, Streetwork Murnau)
- Rufnummer Erlhaus: 08841/2656 (Hr. Templer und Herr Ulrich, Mo - Fr von 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 13:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch bis Freitag 15:00 bis 18:30 Uhr)
- Mail: johannes.templer@erlhaus.de oder bernhard.ulrich@erlhaus.de
- www.kein-kind-alleine-lassen.de
- Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
- Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de
- Telefon: 116 111 (montags - samstags von 14 - 20 Uhr)
- Die Nummer gegen Kummer ist auch online erreichbar!
- Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Gesprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen
- anonym, kostenfrei, datensicher
Weitere Beratungsangebote:
Telefonberatung für Familien der Caritas Familienberatungsstelle
- Telefon: 08821/94348-40 oder 0170/913 7326.
- Letztere Nummer wurde eigens für die Sondersituation durch das Corona Virus eingerichtet.
- Montag - Donnerstag, 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16 Uhr sowie Freitag, 8:00 - 13:00 Uhr
- Gleichzeitig besteht die Möglichkeit zur Online-Beratung unter: www.caritas.de/onlineberatung.
Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt auf Wunsch auch anonym. Weitere Infos zur Beratungsstelle unter www.familienberatung-gap.de
Survival-Kit_für_Männer_unter_Druck.pdf
- Telefon: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 (24 Stunden, kostenfrei)
- Auch online unter www.telefonseelsorge.de
Sprechstunde des Seniorenbeirats Murnau
- Telefon: 08841/476-265
- jeweils Montags und Donnerstags von 10 - 12 Uhr
- Der Seniorenbeirat wird während der Corona Krise seine Sprechstunden über telefonische Kontakte in einem größeren Umfang als bisher fortführen.
- Die Mitglieder des Seniorenbeirats helfen gerne, bitte machen Sie bei Bedarf von diesem Angebot Gebrauch.
Hilfsangebote des Sozialdienstes katholischer Frauen Garmisch-Partenkirchen e.V. (SkF):
- Telefon: 08821/96 67 20
- Mail: info@skf-garmisch.de
- www.skf-garmisch.de
- Beratung von Ehrenamtlichen
- Gesetzliche Betreuungen inkl. Aufklärung über Vorsorgemöglichkeiten
- Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit inkl. Beratung im Kündigungsfall und in Bezug auf Mieterschutz
- Beratungsstelle für wohnungslose Menschen
- Schwangerenberatung
- Integrationsberatung für ausländische Bürger und Menschen mit Fluchthintergrund
- Straffälligenhilfe
- Allgemeine Soziale Beratung inkl. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und im Kontakt mit Behörden sowie in vielen lebenspraktischen Bereichen
- Tee- und Wärmestube inkl. täglicher Lebensmittelpakete und warmer Getränke zwischen 11–12:00 Uhr (Topf oder Behältnis kann auch mitgebracht werden, um Speisen zum Verzehr mitzunehmen)
- Auch die gemeindliche Obdachlosenunterkunft in den Loisachauen wird im Zuge der Krise vom SkF mit Lebensmitteln beliefert und versorgt
Rechtsgrundlagen

Allgemeinverfügungen und Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen
- 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021
- Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.11.2021
- Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.11.2021
- Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 09.11.2021
- Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.11.2021
- 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021
- Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.07.2021
- 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.06.2021
- Konsolidierte Lesefassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.04.2021
- Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.04.2021
-
Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22.04.2021
-
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.03.2021
-
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12.02.2021
-
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.01.2021
-
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20.01.2021
-
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8.01.2021
- Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.12.2020
-
Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8.12.2020
- Allgemeinverfügung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen vom 1.12.2020
- Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020
- Verordnung zur Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. November 2020
- Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober 2020
- Allgemeinverfügung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen vom 23. Oktober 2020
- Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Oktober 2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 22. September 2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 17.09.2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. September 2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 1. September 2020
- Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie" vom 24.08.2020
- Bußgeldkatalog „Einreise-Quarantäneverordnung – EQV" und Testpflicht Einreisende aus Risikogebieten vom 24.08.2020
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 18.08.2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 14. August 2020
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 10.08.2020
- Vollzug der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Corona-Pandemie: Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 07.08.2020
- Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie" vom 30.07.2020
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 29.07.2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 28. Juli 2020
- Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung vom 24. Juli 2020
- Rahmenhygienekonzept für Märkte ohne Volksfestcharakter vom 23.07.2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 07.07.2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 24.06.2020
- Sechste Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.06.2020
- Feststellung des Endes der Katastrophe in Bayern vom 16.06.2020
- Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.06.2020
- Fünfte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05.2020
- Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020
- Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.05.2020
- Notbekanntmachung: Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.04.2020
- Notbekanntmachung: Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020
- Notbekanntmachung: Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.04.2020
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 16.04.2020 - Verlängerung von Maßnahmen
anlässlich der Corona-Pandemie - Allgemeinverfügung des StMGP vom 09.04.2020 - Genehmigung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit in zugelassenen Krankenhäusern
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 03.04.2020 - Regelungen für Pflegeeinrichtungen
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 03.04.2020 - Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 03.04.2020 - Aufhebung überholter Allgemeinverfügungen im Rahmen der Corona-Pandemie
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 04.04.2020
- Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der CoronaPandemie vom 27.03.2020
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 24.03.2020 - Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 20.03.2020 - Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 19.03.2020 - Durchführung der Stichwahlen am 29.03.2020 ausschließlich als Briefwahlen anlässlich der Corona-Pandemie
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 19.03.2020 - Verschiebung elektiver Eingriffe und geplanter Behandlungen in Krankenhäusern
- Änderungen: Allgemeinverfügung des StMGP vom 18.03.2020 - Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie - Änderungen
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 17.03.2020 - Verpflichtung der Laborbetreiber in Bayern zur
Meldung der Anzahl der untersuchten Abstriche und Proben sowie der Anzahl der positiven und negativen Befunde an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Allgemeinverfügung des StMGP vom 17.03.2020 - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen, Förderstätten sowie Berufsbildungs- und
Berufsförderungswerke - Allgemeinverfügung des StMGP vom 17.03.2020 - Meldepflicht für Beatmungsgeräte anlässlich der Corona-Pandemie
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 17.03.2020 - Betretungsverbot für Hochschulen
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 16.03.2020 - Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 13.03.2020 - Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 13.03.2020 - Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 11.03.2020 - Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern
- Allgemeinverfügung des StMGP vom 6.03.2020 - Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten
Online Angebote Einzelhandel & Gastronomie

> Zur Liste mit den Ageboten der Einzelhändler und Gastronomien
Unter obigem Link sammeln wir alle Online Angebote der Murnauer Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister, die bei uns eingehen. Falls Sie in der Liste noch nicht aufgeführt sind, bitten wir Sie, sich beim Markt Murnau zu melden (Mail: presse@murnau.de).
Die Informationen werden laufend aktualisiert. Die Liste kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Reihenfolge der Auflistung ist alphabetisch und zeigt keine Wertigkeit an.
Beachten Sie auch die Plattform Gemeinsam im Oberland, die Angebote von Einzelhändlern und Gastronomen aus der Region sammelt sowie Hilfe untereinander organisiert.
Maßnahmen für die Wirtschaft

Markt Murnau verlängert nochmals Liquiditätshilfen
Der Marktgemeinderat Murnau hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, den 29. April 2021, beschlossen, die Corona Hilfsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Diese sind:
Fremdenverkehrsbeitrag: Nachzahlungen aus dem Fremdenverkehrsbeitrag werden auf Antrag zinslos bis zum 31. Dezember 2021 gestundet, wenn der/die Betroffene nachvollziehbar angibt, dass er/sie vom November-Lockdown betroffen ist.
Erschließungsbeiträge: Zinslose Stundungen werden auf Antrag bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Gewerbesteuer: Herabsetzungen der Vorauszahlungen müssen weiterhin beim Finanzamt beantragt werden. Stundungen seitens des Marktes Murnau erfolgen nur in besonderen Härtefällen auf Antrag.
Herstellungsbeiträge Gemeindewerke: Zinslose Stundungen werden auf Antrag bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Vereine/Verbände: Vereinen und Verbänden wird weiterhin angeboten, sich bei Einnahmeausfällen (z. B. nicht durchführbare Veranstaltungen, Versammlungsverbot, Einrichtungsschließung) mit der Marktkämmerei bezüglich der bereits gewährten Zuschüsse des Marktes Murnau in Verbindung zu setzen, wenn aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen finanzielle Engpässe entstehen, die nicht überwunden werden können.
Für oben nicht aufgeführte Forderungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie werden zinslose Stundungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, wenn der/die Schuldner/in nachweisen kann, von der Corona-Krise betroffen zu sein (Kurzarbeitergeld, Betriebsschließung, Einnahmeausfälle usw.).
Darüber hinaus wird auf die Möglichkeit von Stundungsanträgen hingewiesen, wenn die Einziehung von Forderungen eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden keine strengen Anforderungen gestellt.
Informationen gibt es in der Marktkämmerei unter den Rufnummern 476-150, 476-155 oder 476-140.
Maßnahmen des Marktes Murnau - gemeindliches Hilfspaket
In der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2020 wurde einstimmig ein Sofort-Hilfspaket für die lokale Wirtschaft beschlossen. Dieses umfasst 3 bis 4 Mio. Euro und ist unabhängig der bereits bekanntgegebenen Soforthilfen von Bund und Land. Der Markt Murnau gewährt zinslose Stundungen auf Steuern und Beiträge sowie auf Mieten von gemeindeeigenen Geschäftsräumen.
Die Marktkämmerei hat konkrete Vorschläge für die Entlastung der Murnauer Geschäftsleute erarbeitet. Wichtig ist hierbei, dass diese mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar sind. Der Markt Murnau verzichtet demnach vorerst bis zum 15. November 2020 auf alle Zahlungen von Murnauer Geschäftsleuten, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Damit leistet der Markt Murnau einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Liquidität betroffener Unternehmer. Hierbei macht die Gemeindeverwaltung keinen Unterschied, in welcher Tragweite ein Betrieb von den derzeit geltenden Einschränkungen betroffen ist. Gemessen an den Ansätzen im Haushalt 2020 entspricht dies einem vorläufigen Einnahmeverzicht von 3 bis 4 Mio. Euro für den Markt Murnau.
Folgende Maßnahmen sind Teil des gemeindlichen Hilfspakets für die Murnauer Wirtschaft:
Fremdenverkehrsbeitrag:
Auf Antrag können die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrags im August 2020 für die betroffenen Unternehmen herabgesetzt werden. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie untenstehend zum Download. Eine Antragstellung ist auch per Email (steuerstelle@murnau.de) möglich. Sofern die Veranlagung eine Nachzahlung ergibt, können Sie bei uns einen Stundungsantrag stellen.
Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuerzahlungen für das 2. und 3. Quartal werden auf Antrag zinslos gestundet. Herabsetzungen der Vorauszahlungen müssen beim Finanzamt beantragt werden. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier zum Download. Diese Maßnahme sollte vor einem Stundungsantrag beim Markt Murnau durchgeführt werden.
Herstellungsbeiträge der Gemeindewerke Murnau:
Zinslose Stundungen von Herstellungsbeiträgen der Gemeindewerke Murnau werden ohne strenge Anforderungen auf Antrag ausgesprochen. Neue Veranlagungen werden im Jahr 2020 nur durchgeführt, wenn Verjährungsfristen eingehalten werden müssen. Aussetzungen oder Herabsetzungen für Wasser- und Abwassergebühren sind mit einem formlosen Antrag bei den Gemeindewerken möglich.
Mieten und Pachten:
Mieten auf gemeindeeigene Geschäftsräume von April bis Juni 2020 werden auf Antrag ohne weitere Prüfung zinslos gestundet. Stundungen auf Mietrückstände werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geprüft.
Unabhängig von vertraglichen Regelungen verzichtet der Markt Murnau auf Mieten für geplante Veranstaltungen, die nun wegen des Veranstaltungsverbots nicht stattfinden können. Die Stornierungen erfolgen kostenlos.
Vereine und Verbände:
Vereine und Verbände, die aufgrund aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen finanzielle Engpässe haben, können sich mit der Kämmerei in Verbindung setzen.
Die Tafel:
Die Kämmerei nimmt mit der Tafel Kontakt auf und prüft, ob mit Spendengeldern Lebensmittel erworben werden können. Durch die sogenannten „Hamsterkäufe" erhalten die Tafeln weniger oder keine Lebensmittel.
Pfändungen:
Der Markt Murnau verzichtet bis 31. Dezember 2020 auf die aktive Pfändung von Forderungen, die mit einer Fälligkeit nach dem 1. März 2020 entstehen. Für Forderungen vor dem 1. März 2020 werden zinslos Stundungen unbürokratisch gewährt, wenn der Schuldner nachweisen kann, von der Corona-Krise betroffen zu sein.
Laufende Stundungen können befristet herabgesetzt bzw. aufgeschoben werden. Alle Steuern, Beiträge und Gebühren können befristet gestundet werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden keine strengen Anforderungen gestellt.
Zudem beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, den Ersten Bürgermeister für die Zeit vom 20. März bis 30. April 2020 zu ermächtigen, über Ausschreibungen und Vergaben für bereits beschlossene und derzeit laufende Maßnahmen zu entscheiden sowie das gemeindliche Einvernehmen bei Bauanträgen zu erteilen. Somit wird sichergestellt, dass die Gemeindeverwaltung handlungsfähig bleibt.
Kontakt:
Sie erreichen die Marktkämmerei telefonisch unter 08841/476-155 oder per Mail an kaemmerei@murnau.de
Wirtschaftshotline
Für wirtschaftliche Belange wurde zudem eine Wirtschaftshotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 08841/476-133 kann montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr angerufen werden.
Informationen des Finanzamts Garmisch-Partenkirchen:
https://www.finanzamt.bayern.de/Garmisch-Partenkirchen/
Maßnahmen des Freistaats Bayern:
Der Freistaat Bayern hat ein Programm zur finanziellen Soforthilfe für Unternehmen aufgelegt, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Je nach Unternehmensgröße können in einem relativ einfachen Verfahren bis zu 30.000 € Soforthilfe beantragt werden. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter folgenden Link:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung
Hier finden Sie die Richtlininen zur Soforthilfe des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
StMWi: Richtlinien zur Soforthilfe Corona
Das Antragsformular können Sie mit folgenden Link aufrufen:
https://www.soforthilfe-corona.bayern/
Einzureichen ist der Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern per Post oder Mail:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
weitere Maßnahmen des Freistaats Bayern:
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Maßnahmen der Bundesregierung:
Auch die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Anbei der Link zu den zugehörigen Informationen des Förderprogramms:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank des Unternehmens.
Presseerklärung Deutsche Kreditwirtschaft und KfW
KfW Informationen zur Unternehmensfinanzierung
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem Kurzarbeitergeld auch eine wirksame Unterstützungsmöglichkeit für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise.
Mit folgenden Link können kommen Sie direkt zur Onlinebeantragung des Kurzarbeitergeldes bei der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Liquiditätshilfe der LfA Förderbank Bayern
Förderberatung bei der LfA-Förderbank Bayern:
https://lfa.de/website/de/index.php?CMPID=92df96a39f9b906c15a4491ce75b518d&f=www.lfa.de
Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
weitere Informationen:
Arbeitsagentur: Regelung zur Kurzarbeit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsrechtliche Fragen
Positivliste: Welche Geschäfte sollen weiterhin öffnen dürfen?
Nachbarschaftshilfe - Hilfe suchen und bieten

In diesen von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch das COVID-19 Virus geprägten Zeiten, ist es umso wichtiger, auf jene Rücksicht zu nehmen, die von dem Virus am gefährdetsten sind. Um ältere, kranke oder körperlich eingeschränkte Menschen zu schützen, können Gesunde z.B. Einkäufe oder andere wichtige Erledigungen übernehmen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf sich und andere. Beachten Sie die empfohlenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen des Gesundheitsministeriums und halten Sie einen persönlichen Abstand von 1,5-2m zu Ihren Mitmenschen ein.
Nachbarschaftshilfe des Mehrgenerationenhauses: 0160/90933686
Für die einfachere Hilfe untereinander und deren Koordination sorgt die Nachbarschaftshilfe des Mehrgenerationenhauses. Dort können Sie selbst Hilfe anbieten oder aktiv suchen. Sie können sich unter der Telefonnummer 0160/90933686 melden oder per Mail an mgh-nachbarschaftshilfe@caritasmuenchen.de
Sprechstunde des Seniorenbeirats Murnau: 08841/476-265
Der Seniorenbeirat wird während der Corona Krise seine Sprechstunden über telefonische Kontakte in einem größeren Umfang als bisher fortführen: jeweils Montags und Donnerstags von 10 - 12 Uhr. Die Mitglieder des Seniorenbeirats helfen gerne, bitte machen Sie bei Bedarf von diesem Angebot Gebrauch.
Netzwerk Unser Soziales Bayern
In kürzester Zeit haben sich überall in unserem Land Menschen zusammengetan, um gemeinsam anderen zu helfen. Sie setzen damit oft ganz still ein beeindruckendes Zeichen der Solidarität und Menschlichkeit gerade für die Schwachen und Schutzbedürftigen unter uns, die jetzt in besonderer Weise unsere Zuwendung und Fürsorge brauchen.
Die Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!", die das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden in Bayern auf den Weg gebracht hat, will dieses wertvolle Engagement in seiner kreativen Vielfalt sichtbar machen, vernetzen und unterstützen. Die Themenseite www.unser.soziales.bayern.de soll dazu als digitales Forum dienen, auf dem sich all diejenigen treffen, die Unterstützung anbieten und suchen und sich damit auch in einer gemeinsamen Haltung vereinen.
Allgemeine Informationen

Patienten-Selbstbefragung
Haben Sie eine COVID-19-Infektion? Dieser Fragebogen hilf Ihnen Ihr Risiko zu bewerten. Ihre Angaben verbleiben im Browser selbst und sind damit privat. Die Ergebnisse dieses Fragebogens im PDF-Format können Sie für ein Arztgespräch verwenden:
https://www.tioranat.info/DE/09180124A für Murnau a.Staffelsee
https://www.tioranat.info/DE/09180A für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Häufig gestellte Fragen zum Corona Virus an das Robert-Koch-Institut:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen:
https://www.lra-gap.de/de/gesundheitsamt.html
Hotline: 08821/751-500
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Telefon-Nummer ist: 091 31 68 08 51 01
Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Die Telefon-Nummer ist: 030 3 46 46 51 00
Fallzahlen (weltweit)
https://experience.arcgis.com/experience/685d0ace521648f8a5beeeee1b9125cd
Reiseinformationen Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Pressemitteilungen des Marktes Murnau zum Thema

2020-07-22 Corona-Koordinierungsgruppe berät das Vorgehen der nächsten Monate
2020-07-03 Bürgersprechstunden auf dem Wochenmarkt finden wieder statt
2020-07-02 Jugendzentrum Erlhaus wieder geöffnet
2020-05-26 Murnauer Tourist Information öffnet ab 30.05
2020-05-18 Verlegung des Wochemarkts auf den Forsteranger Parkplatz
2020-05-08 Gemeindebücherei Murnau öffnet wieder ab 12.05.
2020-05-07 Buntes Zeichen des Zusammenhalts am Drachennest
2020-04-28 Verkaufsoffener Sonntag und Maidult am 3. Mai entfällt
2020-04-24 Gemeindebücherei bietet Lieferdienst an
2020-04-22 Murnauer Rathaus öffnet wieder ab dem 27.04.
2020-04-21 Annahme von Grüngut-, Gras-, Baum- und Strauchschnitt in Weindorf
2020-04-09 Zum Schutz der_Mitmenschen Schutzmaske tragen
2020-04-06 Aufruf an Murnauer Einzelhändler-, Gastronomen und Dienstleister
2020-04-02 Telefonische Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
2020-03-25 Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch
2020-03-23 Bürgertelefon für Fragen zur Ausgangsbeschränkung
2020-03-23 Wochenmarkt als Grundversorgung findet statt
2020-03-20 Gemeindliches Hilfspaket für die Wirtschaft
2020-03-20 Gemeinderat setzt interfraktionelle Informationsgruppe ein
2020-03-20 Murnaus Einzelhändler unterstützen
2020-03-18 Nachbarschaftshilfe des Mehrgenerationenhauses
2020-03-18 Stichwahl am 29.03. ausschließlich als Briefwahl
2020-03-17 Maßnahmen des Marktes Murnau für die Wirtschaft
2020-03-17 Wochenmarkt am 18. März findet statt
2020-03-16 Rathaus bleibt bis auf weiteres geschlossen
2020-03-10 Kommunalwahl 2020 im Zeichen von Corona - Markt Murnau trifft Vorkehrungen
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Ansprechpartner:
Bürgermeister: 08841/476-100
Geschäftsleitung: 08841/476-101
Einwohnermeldeamt: 08841/476-162
Ordnungsamt: 08841/476-160 oder -169
Gewerbeamt: 08841/476-165
Standesamt/Friedhofsverwaltung: 08841/476-120
Amt für Soziales und Familie: 08841/476-119
Finanzverwaltung: 08841/476-140
Bauamt: 08841/476-170
Immobilienmanagement: 08841/476-187
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr |
08.00 - 12.00 Uhr |
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Di & Do |
14.00 - 16.00 Uhr |
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Der lange Amtstag von Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt (Donnerstag bis 18.00 Uhr) entfällt während der bayr. Sommerferien.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ämter