Markt Murnau verlängert Liquiditätshilfen
14.12.20 - Der Markt Murnau verlängert seine bereits im März 2020 beschlossenen Liquiditätshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Personen bis zum 30. Juni 2021.
Im Einzelnen bietet die Marktgemeinde folgende Hilfen an:
Fremdenverkehrsbeitrag: Nachzahlungen aus dem Fremdenverkehrsbeitrag werden auf Antrag zinslos bis 30. Juni 2021 gestundet, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er vom neuerlichen Lockdown betroffen ist.
Erschließungsbeiträge: Zinslose Stundungen werden auf Antrag bis 30. Juni 2021 verlängert.
Gewerbesteuer: Wir bitten darum, Herabsetzungen der Vorauszahlungen weiterhin beim Finanzamt zu beantragen. Stundungen seitens des Marktes Murnau erfolgen nur in besonderen Härtefällen.
Herstellungsbeiträge Gemeindewerke: Zinslose Stundungen werden auf Antrag bis 30. Juni 2021 verlängert.
Vereine/Verbände: Vereinen und Verbänden wird angeboten, sich bei Einnahmeausfällen (z. B. nicht durchführbare Veranstaltungen, Versammlungsverbot, Einrichtungsschließung) mit der Marktkämmerei bezüglich der bereits gewährten Zuschüsse des Marktes Murnau in Verbindung zu setzen, wenn aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen finanzielle Engpässe entstehen, die nicht überwunden werden können.
Offene Forderungen, die oben nicht aufgeführt sind (z. B. gewerbliche Mieten): Für Forderungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie werden zinslose Stundungen bis 30. Juni 2021 verlängert, wenn der Schuldner nachweisen kann, von der Corona-Krise betroffen zu sein (Kurzarbeitergeld, Betriebsschließung, Einnahmeausfälle usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die Stundungen durch den Markt Murnau davon abhängig sind, dass der Betroffene die Leistungen nicht aus anderen Quellen (Sozialleistungen, Wirtschaftshilfen für Betriebe) beziehen kann.
Als Antrag genügt eine E-mail an kasse@murnau.de. Informationen gibt es in der Marktkämmerei unter den Rufnummern 476-150, 476-155 oder 476-140.
Maßnahmen des Marktes Murnau - gemeindliches Hilfspaket
In der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2020 wurde einstimmig ein Sofort-Hilfspaket für die lokale Wirtschaft beschlossen. Dieses umfasst 3 bis 4 Mio. Euro und ist unabhängig der bereits bekanntgegebenen Soforthilfen von Bund und Land. Der Markt Murnau gewährt zinslose Stundungen auf Steuern und Beiträge sowie auf Mieten von gemeindeeigenen Geschäftsräumen.
Die Marktkämmerei hat konkrete Vorschläge für die Entlastung der Murnauer Geschäftsleute erarbeitet. Wichtig ist hierbei, dass diese mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar sind. Der Markt Murnau verzichtet demnach vorerst bis zum 15. November 2020 auf alle Zahlungen von Murnauer Geschäftsleuten, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Damit leistet der Markt Murnau einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Liquidität betroffener Unternehmer. Hierbei macht die Gemeindeverwaltung keinen Unterschied, in welcher Tragweite ein Betrieb von den derzeit geltenden Einschränkungen betroffen ist. Gemessen an den Ansätzen im Haushalt 2020 entspricht dies einem vorläufigen Einnahmeverzicht von 3 bis 4 Mio. Euro für den Markt Murnau.
Folgende Maßnahmen sind Teil des gemeindlichen Hilfspakets für die Murnauer Wirtschaft:
Fremdenverkehrsbeitrag:
Auf Antrag können die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrags im August 2020 für die betroffenen Unternehmen herabgesetzt werden. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier zum Download. Eine Antragstellung ist auch per Email (steuerstelle@murnau.de) möglich. Sofern die Veranlagung eine Nachzahlung ergibt, können Sie bei uns einen Stundungsantrag stellen.
Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuerzahlungen für das 2. und 3. Quartal werden auf Antrag zinslos gestundet. Herabsetzungen der Vorauszahlungen müssen beim Finanzamt beantragt werden. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier zum Download. Diese Maßnahme sollte vor einem Stundungsantrag beim Markt Murnau durchgeführt werden.
Herstellungsbeiträge der Gemeindewerke Murnau:
Zinslose Stundungen von Herstellungsbeiträgen der Gemeindewerke Murnau werden ohne strenge Anforderungen auf Antrag ausgesprochen. Neue Veranlagungen werden im Jahr 2020 nur durchgeführt, wenn Verjährungsfristen eingehalten werden müssen. Aussetzungen oder Herabsetzungen für Wasser- und Abwassergebühren sind mit einem formlosen Antrag bei den Gemeindewerken möglich.
Mieten und Pachten:
Mieten auf gemeindeeigene Geschäftsräume von April bis Juni 2020 werden auf Antrag ohne weitere Prüfung zinslos gestundet. Stundungen auf Mietrückstände werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geprüft.
Unabhängig von vertraglichen Regelungen verzichtet der Markt Murnau auf Mieten für geplante Veranstaltungen, die nun wegen des Veranstaltungsverbots nicht stattfinden können. Die Stornierungen erfolgen kostenlos.
Vereine und Verbände:
Vereine und Verbände, die aufgrund aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen finanzielle Engpässe haben, können sich mit der Kämmerei in Verbindung setzen.
Die Tafel:
Die Kämmerei nimmt mit der Tafel Kontakt auf und prüft, ob mit Spendengeldern Lebensmittel erworben werden können. Durch die sogenannten „Hamsterkäufe" erhalten die Tafeln weniger oder keine Lebensmittel.
Pfändungen:
Der Markt Murnau verzichtet bis 31. Dezember 2020 auf die aktive Pfändung von Forderungen, die mit einer Fälligkeit nach dem 1. März 2020 entstehen. Für Forderungen vor dem 1. März 2020 werden zinslos Stundungen unbürokratisch gewährt, wenn der Schuldner nachweisen kann, von der Corona-Krise betroffen zu sein.
Laufende Stundungen können befristet herabgesetzt bzw. aufgeschoben werden. Alle Steuern, Beiträge und Gebühren können befristet gestundet werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden keine strengen Anforderungen gestellt.
Zudem beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, den Ersten Bürgermeister für die Zeit vom 20. März bis 30. April 2020 zu ermächtigen, über Ausschreibungen und Vergaben für bereits beschlossene und derzeit laufende Maßnahmen zu entscheiden sowie das gemeindliche Einvernehmen bei Bauanträgen zu erteilen. Somit wird sichergestellt, dass die Gemeindeverwaltung handlungsfähig bleibt.
Kontakt:
Sie erreichen die Marktkämmerei telefonisch unter 08841/476-155 oder per Mail an kaemmerei@murnau.de
Wirtschaftshotline
Für wirtschaftliche Belange wurde zudem eine Wirtschaftshotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 08841/476-133 kann montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr angerufen werden.
Informationen des Finanzamts Garmisch-Partenkirchen:
https://www.finanzamt.bayern.de/Garmisch-Partenkirchen/
Maßnahmen des Freistaats Bayern:
Der Freistaat Bayern hat ein Programm zur finanziellen Soforthilfe für Unternehmen aufgelegt, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Je nach Unternehmensgröße können in einem relativ einfachen Verfahren bis zu 30.000 € Soforthilfe beantragt werden. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter folgenden Link:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Hier finden Sie die Richtlininen zur Soforthilfe des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
Das Antragsformular können Sie mit folgenden Link aufrufen:
https://www.soforthilfe-corona.bayern/
Einzureichen ist der Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern per Post oder Mail:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
weitere Maßnahmen des Freistaats Bayern:
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Maßnahmen der Bundesregierung:
Auch die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Anbei der Link zu den zugehörigen Informationen des Förderprogramms:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank des Unternehmens.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem Kurzarbeitergeld auch eine wirksame Unterstützungsmöglichkeit für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise.
Mit folgenden Link können kommen Sie direkt zur Onlinebeantragung des Kurzarbeitergeldes bei der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Liquiditätshilfe der LfA Förderbank Bayern
Förderberatung bei der LfA-Förderbank Bayern:
https://lfa.de/website/de/index.php?CMPID=92df96a39f9b906c15a4491ce75b518d&f=www.lfa.de
Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
weitere Informationen:
Arbeitsagentur: Regelung zur Kurzarbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsrechtliche Fragen
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html;jsessionid=4D7B22DE135C2167A2CD64BC1B279E7C?nn=67370
Positivliste: Welche Geschäfte sollen weiterhin öffnen dürfen?