Ämter des Marktes Murnau

Sie sind auf der Suche nach einem bestimmten Amt oder nach Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten)? Hier finden Sie alle gemeindlichen Ämter des Marktes Murnau a. Staffelsee auf einen Blick.

Wie sich die Verwaltung untergliedert und wie sie organisiert ist, erfahren Sie in nachfolgendem Organigramm.

Organigramm- Stand 01.08.2023

Rathaus Markt Murnau
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Erster Bürgermeister

Informationen zu Murnaus Erstem Bürgermeister Rolf Beuting und seinen Funktionen und Aufgaben finden Sie auf der Seite Bürgermeister

Kontakt

Rolf Beuting
Erster Bürgermeister

Rathaus Markt Murnau
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-105
Telefax: 08841 476-289
E-Mail: buergermeister@murnau.de

 

Anmeldung zur nächsten Bürgersprechstunde

 

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr

Hauptamt

Das Hauptamt im Rathaus des Marktes Murnau a. Staffelsee besteht aus den drei Abteilungen Zentrale Bürgerdienste, Geschäftsleitung und Personal sowie IT-Betreuung.

Zentrale Bürgerdienste

In der Abteilung Zentrale Bürgerdienste sind das Amt für öffentliche Ordnung, das Amt für Soziales und Familien sowie das Standesamt angesiedelt. Das Amt für öffentliche Ordnung ist Ihre zentrale Anlaufstelle für An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis und Pass, Fundsachen, Führungszeugnisse u. v. m. Das Standesamt ist Ihre Anlaufstelle für Eheschließungen und Todesfälle. Die einzelnen Abteilungen inkl. ihrer Aufgaben und Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite noch einmal detailliert aufgelistet.

Geschäftsleitung und Personal

In der Abteilung Geschäftsleitung und Personal ist das Personalmanagement der Gemeindeverwaltung angesiedelt. Deshalb ist das Hauptamt der richtige Ansprechpartner bei Stellenausschreibungen und Bewerbungen. Wenn Sie über eine ausgeschriebene Stelle Näheres wissen wollen oder sich für einen Ausbildungsplatz bei der Gemeindeverwaltung interessieren, können Sie sich an die Geschäftsleitung wenden.

Geschäftsleitung

IT-Betreuung

Die Abteilung IT-Betreuung ist vor allem ein Dienstleister für die interne Verwaltung, stellt Arbeitsmittel zur Verfügung und ist für die interne Organisation, insbesondere der EDV zuständig.

Öffentlichkeitsarbeit

Über wichtige Themen rund um Kultur, Freizeit und Bildung, Gesundheit, Soziales und Umwelt sowie Wirtschaft und Verwaltung informiert Sie die Pressestelle des Marktes Murnau a. Staffelsee. Die Pressestelle vermittelt und pflegt den Kontakt mit Presse, Rundfunk und Fernsehen.

Öffentlichkeitsarbeit

Amt für öffentliche Ordnung

Das Ordnungsamt kümmert sich um den Straßenverkehr, um Ordnungswidrigkeiten und als Ortspolizeibehörde um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Markt Murnau a. Staffelsee. D. h. es ist für die kommunale Verkehrsüberwachung, die Feuerwehr, das Gewerbe sowie den Katastrophen- und Zivilschutz verantwortlich. Auch Angelegenheiten, die Wahlen oder den Bereich Sport betreffen, werden im Amt für öffentliche Ordnung bearbeitet.

 

Informationen und Kontaktdaten Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.

Kontakt

Amt für öffentliche Ordnung
Rathaus 
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-160, -164, -165, -169
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: ordnungsamt@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di14.00 - 16.00 Uhr

Do14.00 - 18.00 Uhr

Der lange Amtstag von Einwohnermelde-, Ordnungs- und Sozialamt entfällt während der bayr. Sommerferien.

Amt für Soziales und Familie

Das Amt für Soziales und Familie hilft Bürgerinnen und Bürgern in Sachen Sozialhilfe und Wohngeld. Es informiert über Kindertagesstätten, Familienförderung, berät Senioren und ausländische Mitbürger. Zudem ist es für soziale Vereine und Verbände zuständig.

Aufgabengebiete

Hilfestellung und Weiterleitung an die zuständigen Behörden bei Antragstellung für:

  • Rente
  • Behindertenausweis
  • Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Wohngeld
  • Grundsicherung/Sozialhilfe
  • Kindergeld
  • Erziehungs-/Elterngeld
  • Landespflegegeld
  • Berufsgenossenschaft

Antrag und Vergabe:

  • Sozialwohnung

Kinderbetreuung:

  • Kindergarten/-hort
  • Mittags-/Nachmittagsbetreuung

Beratung:

  • Erziehungs- und Jugendhilfe

Ausstellung:

  • Familien- und Freizeitpass

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.

Kontakt

Amt für Soziales und Familie
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-115, -119
Telefax: 08841 476-117
E-Mail: sozialesundfamilie@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr

zusätzlich nachmittags: Termine nach Vereinbarung

Antragsformulare liegen zu den allgemeinen Rathausöffnungszeiten vor dem Amt für Soziales und Familie aus.

 

Bauamt

Das Bauamt versteht sich als Beratungszentrum für Bauen und Umwelt. Fachkundige Mitarbeiter helfen Bürgerinnen und Bürgern gerne in allen Fragen rund ums Bauen sowie der Energiewende weiter. Darüber hinaus stehen Straßenbau und Verkehr, Bauleitplanung und Stadtentwicklung in Fokus des Bauamtes.

Informationen zu den Formalitäten rund um einen Bauantrag erhalten Sie vorab auch auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bauen und Verkehr

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
   Abbruch von Gebäuden    (08841) 476-171
   Ampelanlagen (Überwachung)    (08841) 476-178
   Antrag auf Vorbescheid    (08841) 476-171
   Bauantrag    (08841) 476-172
   Bauberatung    (08841) 476-171
   Baugesuch, Vorbescheid    (08841) 476-172
   Bauleitplanung    (08841) 476-171
   Baurecht    (08841) 476-171
   Bebauungspläne    (08841) 476-171
   Denkmalschutz und -pflege    (08841) 476-171
   Flächennutzungsplan    (08841) 476-185
   Friedhöfe    (08841) 476-182
   Grabdenkmäler    (08841) 476-182
   Grundstücksteilung    (08841) 476-171
   Hausnummern    (08841) 476-172
   Kinderspielplätze    (08841) 476-183
   Ortsbild, -planung, -entwicklung    (08841) 476-170
   Sanierung    (08841) 476-185
   Sportanlagen (Unterhalt)    (08841) 476-173
   Stellplätze    (08841) 476-171
   Straßen- und Wegerecht    (08841) 476-185
   Verkehrsplanung    (08841) 476-170
   Werbeanlagen    (08841) 476-171
   Widmungen    (08841) 476-185

 Aufgabengebiete des Tiefbauamtes

   Aufgabengebiet                              Telefon
   Breitbandausbau    (08841) 476-178
   Grünanlagen    (08841) 476-178
   Straßenausbau    (08841) 476-178
   Straßenbeleuchtung    (08841) 476-178

 

Kontakt

Bauamt
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-170
Telefax: 08841 476-288
E-Mail: bauamt@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr

Bauhof

Die Mitarbeiter des Bauhofs halten Straßen und öffentliche Plätze in Ordnung. Sie übernehmen die Straßenreinigung, den Winterdienst, halten öffentliche Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze, Friedhöfe sowie Kanäle und Gewässer sauber und pflegen die Grünanlagen der Gemeinde. Sie reparieren Kinderspielgeräte auf Spielplätzen und Parkbänke. Oft laufen ihre Aktivitäten auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen ab – häufig von der Öffentlichkeit unbemerkt. Oberstes Ziel ist der Dienst am Bürger.

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
   Absperrungen für Veranstaltungen    (08841) 476-191
   Auf- und Abbau von Beschilderung, Marktständen    (08841) 476-191
   Baumpflege und -kontrolle    (08841) 476-191
   Mäharbeiten (Friedhof)    (08841) 476-191
   Markt- und Straßenreinigung, Abfallmanagement    (08841) 476-191
   Reinigung und Instandhaltung von Spiel- und Sportplätzen    (08841) 476-191
   Unterhalt der gemeindlichen Gebäude    (08841) 476-191
   Unterhalt und Pflege von Grünflächen und Parks    (08841) 476-191
   Unterhalt von Rad-, Fuß- und Wanderwegen (z.B. Murnauer Moos)    (08841) 476-191
   Unterhalt von Straßen, Parkplätzen inkl. Markierungsarbeiten    (08841) 476-191
   Verkehrssicherung    (08841) 476-191
   Winterdienst    (08841) 476-191

 

Kontakt

Bauhof
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-191
Telefax: 08841 476-195
E-Mail: bauhof@murnau.de

Einwohnermeldeamt, Passamt

Das Einwohnermeldeamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis und Pass, Führungszeugnisse u. v. m.

An-/Ab-/ Ummeldung bei der Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Um Ihrer Meldepflicht nachzukommen, ist es notwendig bei uns persönlich vorzusprechen. Außerdem wird eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung benötigt, mit welcher der Vermieter/ Eigentümer den Einzug in eine Wohnung bestätigt. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier.

Um den Behördengang zu beschleunigen, kann Online eine Voranmeldung des neuen Wohnsitzes vorgenommen werden. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch trotz Voranmeldung notwendig.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Meldeamt vorstellig zu werden, kann dies auch durch eine bevollmächtigte Person erledigt werden. Selbst meldepflichtig ist man ab 16 Jahren. Ein entsprechendes Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person erhalten Sie hier.

Um sich anmelden zu können sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Alle gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung
- evtl. Vollmacht
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und entsprechend geahndet wird.
Sollten Sie sich in einer anderen Gemeinde im Inland anmelden, ist eine Abmeldung bei der aktuellen Wohnsitzgemeinde nicht notwendig.
Bei Zuzug von Minderjährigen, die kein Ausweisdokumente besitzen ist bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Übermittlungssperre
Durch Meldebehörden werden regelmäßig Datenübermittlungen vorgenommen.
Aufgrund des Meldegesetztes kann gegen folgende Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden:

1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG).

2. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im
Zusammenhang mit allg. Wahlen u. Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG).

3. Für den Fall eines Alters- und Ehejubiläums darf eine Mitteilung dieses
Jubiläums nicht erfolgen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).

4. Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen
(§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).

5. Der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für Personalmanagement
der Bundeswehr (§ 58 WPflG i.V.m. § 36 Abs.2 BMG) wird widersprochen.
Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen können Sie dies gerne schriftlich oder persönlich bei uns im Meldeamt erledigen. Ein entsprechendes Formular zur schriftlichen Beantragung erhalten Sie hier.

Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Oft wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einem Arbeitgebern benötigt.

Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Arten unterschieden:
- Für eigene, oder private Zwecke („einfaches Führungszeugnis)
- Für Behörden, oder öffentliche Einrichtungen
- Für Personen im Rahmen der Kinder-, und Jugendbetreuung („erweitertes Führungszeugnis")
- Für Behörden mit Übersendung an ein Amtsgericht, zur vorherigen Einsichtnahme des Antragstellers

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
- persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich
- Dauer: ca. 5 Wochen, der Postwerg kann zu weiteren 2 Wochen Verzögerung führen
- Für die Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses" wird ein Anforderungsschreiben benötigt
- Gebühr: 13,00 €
Ein „einfaches Führungszeugnis" kann auch hier über unsere Internetseite beantragt werden. 
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz

Fischereischein:
Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zuständig. Es gibt folgende Arten:

1- Jugendfischereischein

Gebühr: Neuausstellung 5,00 €
Abgabe: für gesamte Geltungsdauer 10,00 €

2- Fischereischein auf Lebenszeit, bzw. auf 5 Jahre
Voraussetzung hierfür ist eine bestandene Fischerprüfung

Gebühr: Neuausstellung 35,00 €
Verlängerung auf 5 Jahre 5,00 €

3- Jahresfischereischein
Für volljährige Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben. Die Möglichkeit, einen Jahresfischereischein zu erwerben, wird in der Regel von Touristen in Anspruch genommen.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Ausstellung eines Fischereischeines haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Information zur Beantragung von Ausweisdokumenten

Reisepass:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
Zur Ausstellung eines Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Bei Erhalt des neuen Reisepasses ist das bisherige Dokument abzugeben (auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist), bzw. von der Passbehörde zu entwerten.
Die Abholung des Ausweisdokumentes ist durch Erteilung einer Vollmacht möglich. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.
Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 bis 5 Wochen.

Checkliste:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühren
- bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
- bisheriges Ausweisdokument

Bei Passbewerbern unter 18 Jahren zusätzlich:
- Zustimmungserklärung
- Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten

Personalausweis:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
Zur Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Bei Erhalt des neuen Personalausweises ist das bisherige Dokument abzugeben (auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist), bzw. von der Passbehörde zu entwerten.
Die Abholung des Ausweisdokumentes ist durch Erteilung einer Vollmacht möglich. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.
Da der Personalausweis von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.

Checkliste:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühren
- bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
- bisheriges Ausweisdokument

Bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren zusätzlich:
- Zustimmungserklärung
- Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten

Kinderreisepass:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Gültigkeitsdauer bei Erstausstellung beträgt 12 Monate (seit 1.1.2021). Der Pass kann bis zum 12. Lebensjahr immer jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Zur Ausstellung eines Kinderreisepasses ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Ein Kinderreisepass wird direkt von der Passbehörde ausgestellt.

Checkliste:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühren
- bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
- bisheriger Kinderreisepass
- Zustimmungserklärung
- Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten

 Lichtbild

- Passbild darf nicht älter als 3 Monate sein
- Format 45 x 35 mm (ohne Rand)
- farbig oder schwarz-weiß
- Abzug muss auf Fotopapier sein


Lichtbilder können auch selbst aufgenommen werden. Eine Anleitung hierfür erhalten Sie hier:

Erwachsene

Kinder

Wollen Sie noch mehr erfahren, erhalten Sie weitere Informationen auf folgenden Seiten:

Personalausweis

Reisepass

Informationen über Einreise-Bestimmungen

Übersicht Gebühren

 

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-162, -165
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: meldeamt@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di14.00 - 16.00 Uhr

Do14.00 - 18.00 Uhr

Der lange Amtstag von Einwohnermelde- und Ordnungsamt entfällt während der bayr. Sommerferien.

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung des Marktes Murnau a. Staffelsee ist zuständig für die gemeindeeigenen Friedhöfe in Murnau und Hechendorf, d. h. den nicht kirchlichen Teil. Diese beiden Friedhöfe bieten die Möglichkeit der Bestattung in Erd- und Urnengrabstätten, Urnenwänden bzw. -nischen sowie in einer Urnengrabanlage mit Rahmenbepflanzung.

Detaillierte Informationen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Merkblatt zu den verschiedenen Bestattungsformen 

 

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
   Bestattungswesen    (08841) 476-116, -120, -122
   Erstellen von Gebührenabrechnungen    (08841) 476-116, -120, -122
   Friedhofsangelegenheiten    (08841) 476-116, -120, -122
   Friedhofsanlagen (auch Urnennischen, Urnengrabanlage)    (08841) 476-116, -120, -122
   Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung    (08841) 476-116, -120, -122
   Grabdenkmalgenehmigungsanträge    (08841) 476-116, -120, -122
   Grabformen    (08841) 476-116, -120, -122
   Grabkauf, -nachkäufe    (08841) 476-116, -120, -122
   Grabpatenschaften    (08841) 476-116, -120, -122
   Grabpflege    (08841) 476-116, -120, -122
   Grabrechtsverlängerung    (08841) 476-116, -120, -122
   Überführungserlaubnis    (08841) 476-116, -120, -122


Bei aktuellen Sterbefällen beachten Sie bitte auch das Merkblatt des Standesamtes.

Sollten Sie Interesse haben, ein Grab schon zu Lebzeiten zu erwerben, erhalten Sie gerne weitere Auskünfte in der Friedhofsverwaltung.

Kontakt

Friedhofsverwaltung
Rathaus 
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-116
Telefax: 08841 476-121
E-Mail: standesamt@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr

Gerne auch nach Vereinbarung.

Weitere wichtige Kontakte

Leichenhaus am Friedhof
Mayr-Graz-Weg 8
82418 Murnau a. Staffelsee

Fundbüro

Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Das Fundbüro befindet sich im Rathaus und ist in das Ordnungsamt eingegliedert.

 Online Fundbüro

Dort erhalten Sie einen Überblick über die Fundsachen in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz/Wolfratshausen.
Wenn Sie Ihren gesuchten Gegenstand in der Liste finden, nehmen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Fundamt auf.
Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust  im Fundbüro der jeweiligen Gemeinde eintreffen.

Kontakt

Fundbüro
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-161
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: ordnungsamt@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di14.00 - 16.00 Uhr

Do14.00 - 18.00 Uhr

Gemeindewerke

Die Gemeindewerke Murnau werden als Eigenbetrieb geführt. Sie verstehen sich als Dienstleistungsunternehmen und Beratungszentrum für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Wasser und Abwasser, Energie und Fernwärme sowie Abfallwirtschaft und Parken.

Notfallnummern, Ansprechpartner und Aufgabengebiete finden Sie auf der Website der Gemeindewerke unter www.gw-murnau.de

 

Kontakt

Gemeindewerke Murnau
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 48929-0
Telefax: 08841 48929-222
E-Mail: info@gw-murnau.de
Internet: www.gw-murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo bis Do 14.00 - 16.00 Uhr

Kämmerei

Die Kämmerei ist für alle Belange der Finanzen und des Vermögens der Marktgemeinde zuständig. Sie hat die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz-, Vermögensverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung und des Marktgemeinderats vor. Der Kämmerei sind die Steuerverwaltung (Steuerstelle) und die Marktkasse als Sachgebiete angegliedert.

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
   Erschließungsbeiträge    (08841) 476-156
   Haftpflichtschäden    (08841) 476-142
   Haushaltsplan    (08841) 476-140
   Rechnungslegung    (08841) 476-140
   Rechnungsprüfung    (08841) 476-140
   Stiftungen, Schenkungen    (08841) 476-140
   Zuschüsse    (08841) 476-142
   Grundstücksan- und –verkäufe, Grundstückstausch    (08841) 476-159
   Bestellung von Rechten und Pflichten an gemeindeeigenen Grundstücken    (08841) 476-159
   Erbbaurechtsangelegenheiten    (08841) 476-159

 

Kontakt 

Kämmerei
Rathaus 
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-140, -142
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: kaemmerei@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr

Immobilienmanagement

Die Liegenschaftsverwaltung und das Gebäudemanagement wurde aus dem Marktbauamt in einem neuen Referat „Immobilienmanagement" zum 1.Juli 2021 zusammengefasst. Das Immobilienmanagement betreibt und bewirtschaftet die zugeordneten gemeindlichen Bebauten und unbebauten Grundstücke wie z.B. die Verwaltungsgebäude, die Schulen und Kindertagesstätten und die gemeindeeigenen Wohnungen.
Es ist Ansprechpartner für die An- und Vermietung von Wohnungen, Gastronomiebetrieben, Kiosken sowie die Verpachtung von Grundstücken der Marktgemeinde. Die Zuständigkeit für den An- und Verkauf von Grundstücken wurde in die Marktkämmerei verlagert.

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
Gewerbevermietungen, -verwaltung    (08841) 476-180
Wohnungsvermietung, -verwaltung    (08841) 476-184
Bauunterhalt    (08841) 476-173, 176


Kontakt
 

Immobilienmanagement
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-180
Telefax: 08841 476-288
E-Mail: Immobilienmanagement@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr

Marktarchiv

Das Marktarchiv steht als Haus der Geschichte für Murnau a. Staffelsee allen offen, die ein berechtigtes Interesse für markt-, heimat-, familien- oder landesgeschichtliche Themen mitbringen. Für die historischen Forschungen (auch Ahnenforschung) steht ein kleiner Lesesaal zur Verfügung.

Kontakt

Marktarchiv
Schloßhof 10
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-220, -221
Telefax: 08841 476-229
E-Mail: archiv@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr

Gerne auch nach Vereinbarung

Marktkasse

Die Marktkasse ist verantwortlich für die Annahme der Einnahmen und Leistung der Ausgaben sowie deren Verbuchung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Geldinstituten einschließlich Liquiditätsplanung und -sicherung. Darüber hinaus ist die Marktkasse für das Aufstellen des kassenmäßigen Abschlusses, dem Verwahren von Wertgegenständen und -zeichen sowie Hinterlegungen zuständig.

Das Mahnwesen zählt ebenso zu ihren Aufgaben wie das Betreiben offener Forderungen einschließlich der Festsetzung von Nebenforderungen, die zentrale Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Nebenforderungen und Anträgen auf Stundung. Ihr Aufgabengebiet umfasst zudem die Vollstreckung eigener und fremder, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen sowie die Anmeldung zu Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren.

Einzugsermaechtigung_neu_SEPA

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
   Barzahlung    (08841) 476-150, -151, -152
   Einzugsermächtigung    (08841) 476-150, -151, -152
   Lastschrifteinzug    (08841) 476-150, -151, -152
   Mahnungen    (08841) 476-150, -151, -152
   SEPA-Basislastschriftmandat    (08841) 476-150, -151, -152
   Spendenbescheinigung    (08841) 476-150, -151, -152
   Stundung    (08841) 476-150, -151, -152
   Zahlungen, Zahlungsverkehr    (08841) 476-150, -151, -152

 

Kontakt

Marktkasse
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-150, 151, -152
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: kasse@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr

Standesamt

„Von der Wiege bis zur Bahre" – das Standesamt begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang: Ob Sie heiraten wollen, ein Kind bekommen, Ihren Namen ändern wollen, ob Sie einen Sterbefall in der Familie haben oder aus der Kirche austreten wollen - in all diesen Fällen ist das Standesamt Ihr Ansprechpartner.

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
   Anmeldung zur Eheschließung    (08841) 476-120, -122
   Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft    (08841) 476-120, -122
   Bestattungswesen und Überführung    (08841) 476-116, -120, -122
   Ehefähigkeitszeugnis    (08841) 476-120, -122
   Eheregister    (08841) 476-120, -122
   Eheschließung / Heirat / Hochzeit / Trauung    (08841) 476-120, -122
   Eheurkunde    (08841) 476-120, -122
   Friedhofsanlage und -angelegenheiten    (08841) 476-116, -120, -122
   Geburtenanzeige    (08841) 476-120, -122
   Geburtenregister    (08841) 476-120, -122
   Geburtsbeurkundung    (08841) 476-120, -122
   Geburtsurkunde    (08841) 476-120, -122
   Grabnachkäufe    (08841) 476-116, -120, -122
   Grabdenkmal-Genehmigungsantrag    (08841) 476-116, -120, -122
   Kirchenaustritt    (08841) 476-120, -122
   Lebenspartnerschaft    (08841) 476-120, -122
   Lebenspartnerschaftsurkunde    (08841) 476-120, -122
   Mutterschaftsanerkennung    (08841) 476-120, -122
   Namensänderung, -erklärung und -erteilung    (08841) 476-120, -122
   Namensrecht    (08841) 476-120, -122
   Personenstandswesen    (08841) 476-120, -122
   Sterbefallbeurkundung    (08841) 476-120, -122
   Sterberegister    (08841) 476-120, -122
   Sterbeurkunde    (08841) 476-120, -122
   Vaterschaftsanerkennung    (08841) 476-120, -122
   Urnennische    (08841) 476-116, -120, -122
   Urnengrabanlage    (08841) 476-116, -120, -122
   Urnenwiese    (08841) 476-116, -120, -122


Darüber hinaus stehen Ihnen sämtliche Merkblätter und Formulare des Standesamtes und der Friedhofsverwaltung hier zum Download zur Verfügung.

Wertvolle Informationen zum Thema Eheschließung sowie den Trausaal im historischen Rathaus erhalten Sie in der eigens für Sie erstellten Rubrik "Standesamt – Ihr schönster Tag in Murnau a. Staffelsee".

Kontakt

Standesamt
Rathaus
Untermarkt 13 
82418 Murnau a. Staffelsee

Trausaal: Rathaus Murnau am Staffelsee

Telefon: 08841 476-116, -120, -122
Telefax: 08841 476-121
E-Mail: standesamt@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Dozusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr

Gerne auch nach Vereinbarung.

Steuerstelle

In die Verantwortung der Steuerstelle fallen u. a. die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie der Fremdenverkehrsbeitrag. Neben der Verwaltung der Steuerabgaben erhalten Sie hier auch Informationen zu den verschiedenen Abgaben.

Aufgabengebiete

   Aufgabengebiet    Telefon
   Fremdenverkehrsbeitrag    (08841) 476-157, 155
   Gewerbesteuer    (08841) 476-155, -156
   Grundsteuer    (08841) 476-156, -157
   Hundemarke    (08841) 476-155, -156
   Hundesteuer    (08841) 476-155, -156
   Zweitwohnungssteuer    (08841) 476-156, -155


Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.

Kontakt

Steuerstelle
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 476-155, -156
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: steuerstelle@murnau.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr

 

Informationen zur Grundsteuerreform

www.grundsteuer.bayern.de

 

Umweltreferat

Das Umweltreferat versteht sich als Beratungszentrum für Fragen in den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr. Die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sind wesentliche Themen des Umweltreferates.

Darüber hinaus ist die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes „Murnau Mobil 2025" eine zentrale Aufgabe. Damit werden u. a. die Voraussetzungen für Murnau als fahrradfreundliche Kommune und eine Weiterentwicklung der Elektromobilität geschaffen.

Kontakt

Umweltreferat
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee

Telefon: 08841 48929-204
Telefax: 08841 48929-222
E-Mail: umweltreferat@murnau.de

Kontakt
Rathaus
Murnau am Staffelsee
Telefon:
+49 (0)8841 476-0
Telefax:
+49 (0)8841 476-289
E-Mail:
info@murnau.de
Adresse:

Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Ansprechpartner:

Bürgermeister: 08841/476-100
Geschäftsleitung: 08841/476-101
Einwohnermeldeamt: 08841/476-162
Ordnungsamt: 08841/476-160 oder -169
Gewerbeamt: 08841/476-165
Standesamt/Friedhofsverwaltung: 08841/476-120
Amt für Soziales und Familie: 08841/476-119
Finanzverwaltung: 08841/476-140
Bauamt: 08841/476-170
Immobilienmanagement: 08841/476-187

 

Öffnungszeiten
Rathaus
Murnau am Staffelsee

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr        

08.00 - 12.00 Uhr

Di & Do  

14.00 - 16.00 Uhr

     

Der lange Amtstag von Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt (Donnerstag bis 18.00 Uhr) entfällt während der bayr. Sommerferien. 

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ämter