Ämter des Marktes Murnau
Sie sind auf der Suche nach einem bestimmten Amt oder nach Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten)? Hier finden Sie alle gemeindlichen Ämter des Marktes Murnau a. Staffelsee auf einen Blick.
Wie sich die Verwaltung untergliedert und wie sie organisiert ist, erfahren Sie in nachfolgendem Organigramm.
Organigramm- Stand 01.08.2023
Rathaus Markt Murnau
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Erster Bürgermeister

Informationen zu Murnaus Erstem Bürgermeister Rolf Beuting und seinen Funktionen und Aufgaben finden Sie auf der Seite Bürgermeister
Kontakt
Rolf Beuting
Erster Bürgermeister
Rathaus Markt Murnau
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-105
Telefax: 08841 476-289
E-Mail: buergermeister@murnau.de
Anmeldung zur nächsten Bürgersprechstunde
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Hauptamt

Das Hauptamt im Rathaus des Marktes Murnau a. Staffelsee besteht aus den drei Abteilungen Zentrale Bürgerdienste, Geschäftsleitung und Personal sowie IT-Betreuung.
Zentrale Bürgerdienste
In der Abteilung Zentrale Bürgerdienste sind das Amt für öffentliche Ordnung, das Amt für Soziales und Familien sowie das Standesamt angesiedelt. Das Amt für öffentliche Ordnung ist Ihre zentrale Anlaufstelle für An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis und Pass, Fundsachen, Führungszeugnisse u. v. m. Das Standesamt ist Ihre Anlaufstelle für Eheschließungen und Todesfälle. Die einzelnen Abteilungen inkl. ihrer Aufgaben und Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite noch einmal detailliert aufgelistet.
Geschäftsleitung und Personal
In der Abteilung Geschäftsleitung und Personal ist das Personalmanagement der Gemeindeverwaltung angesiedelt. Deshalb ist das Hauptamt der richtige Ansprechpartner bei Stellenausschreibungen und Bewerbungen. Wenn Sie über eine ausgeschriebene Stelle Näheres wissen wollen oder sich für einen Ausbildungsplatz bei der Gemeindeverwaltung interessieren, können Sie sich an die Geschäftsleitung wenden.
IT-Betreuung
Die Abteilung IT-Betreuung ist vor allem ein Dienstleister für die interne Verwaltung, stellt Arbeitsmittel zur Verfügung und ist für die interne Organisation, insbesondere der EDV zuständig.
Öffentlichkeitsarbeit
Über wichtige Themen rund um Kultur, Freizeit und Bildung, Gesundheit, Soziales und Umwelt sowie Wirtschaft und Verwaltung informiert Sie die Pressestelle des Marktes Murnau a. Staffelsee. Die Pressestelle vermittelt und pflegt den Kontakt mit Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Amt für öffentliche Ordnung

Das Ordnungsamt kümmert sich um den Straßenverkehr, um Ordnungswidrigkeiten und als Ortspolizeibehörde um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Markt Murnau a. Staffelsee. D. h. es ist für die kommunale Verkehrsüberwachung, die Feuerwehr, das Gewerbe sowie den Katastrophen- und Zivilschutz verantwortlich. Auch Angelegenheiten, die Wahlen oder den Bereich Sport betreffen, werden im Amt für öffentliche Ordnung bearbeitet.
Informationen und Kontaktdaten Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-160, -164, -165, -169
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: ordnungsamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di14.00 - 16.00 Uhr
Do14.00 - 18.00 Uhr
Der lange Amtstag von Einwohnermelde-, Ordnungs- und Sozialamt entfällt während der bayr. Sommerferien.
Amt für Soziales und Familie

Das Amt für Soziales und Familie hilft Bürgerinnen und Bürgern in Sachen Sozialhilfe und Wohngeld. Es informiert über Kindertagesstätten, Familienförderung, berät Senioren und ausländische Mitbürger. Zudem ist es für soziale Vereine und Verbände zuständig.
Aufgabengebiete
Hilfestellung und Weiterleitung an die zuständigen Behörden bei Antragstellung für:
- Rente
- Behindertenausweis
- Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Wohngeld
- Grundsicherung/Sozialhilfe
- Kindergeld
- Erziehungs-/Elterngeld
- Landespflegegeld
- Berufsgenossenschaft
Antrag und Vergabe:
- Sozialwohnung
Kinderbetreuung:
- Kindergarten/-hort
- Mittags-/Nachmittagsbetreuung
Beratung:
- Erziehungs- und Jugendhilfe
Ausstellung:
- Familien- und Freizeitpass
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.
Kontakt
Amt für Soziales und Familie
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-115, -119
Telefax: 08841 476-117
E-Mail: sozialesundfamilie@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nachmittags: Termine nach Vereinbarung
Antragsformulare liegen zu den allgemeinen Rathausöffnungszeiten vor dem Amt für Soziales und Familie aus.
Bauamt

Das Bauamt versteht sich als Beratungszentrum für Bauen und Umwelt. Fachkundige Mitarbeiter helfen Bürgerinnen und Bürgern gerne in allen Fragen rund ums Bauen sowie der Energiewende weiter. Darüber hinaus stehen Straßenbau und Verkehr, Bauleitplanung und Stadtentwicklung in Fokus des Bauamtes.
Informationen zu den Formalitäten rund um einen Bauantrag erhalten Sie vorab auch auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bauen und Verkehr.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Abbruch von Gebäuden | (08841) 476-171 |
Ampelanlagen (Überwachung) | (08841) 476-178 |
Antrag auf Vorbescheid | (08841) 476-171 |
Bauantrag | (08841) 476-172 |
Bauberatung | (08841) 476-171 |
Baugesuch, Vorbescheid | (08841) 476-172 |
Bauleitplanung | (08841) 476-171 |
Baurecht | (08841) 476-171 |
Bebauungspläne | (08841) 476-171 |
Denkmalschutz und -pflege | (08841) 476-171 |
Flächennutzungsplan | (08841) 476-185 |
Friedhöfe | (08841) 476-182 |
Grabdenkmäler | (08841) 476-182 |
Grundstücksteilung | (08841) 476-171 |
Hausnummern | (08841) 476-172 |
Kinderspielplätze | (08841) 476-183 |
Ortsbild, -planung, -entwicklung | (08841) 476-170 |
Sanierung | (08841) 476-185 |
Sportanlagen (Unterhalt) | (08841) 476-173 |
Stellplätze | (08841) 476-171 |
Straßen- und Wegerecht | (08841) 476-185 |
Verkehrsplanung | (08841) 476-170 |
Werbeanlagen | (08841) 476-171 |
Widmungen | (08841) 476-185 |
Aufgabengebiete des Tiefbauamtes
Aufgabengebiet | Telefon |
Breitbandausbau | (08841) 476-178 |
Grünanlagen | (08841) 476-178 |
Straßenausbau | (08841) 476-178 |
Straßenbeleuchtung | (08841) 476-178 |
Kontakt
Bauamt
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-170
Telefax: 08841 476-288
E-Mail: bauamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Bauhof

Die Mitarbeiter des Bauhofs halten Straßen und öffentliche Plätze in Ordnung. Sie übernehmen die Straßenreinigung, den Winterdienst, halten öffentliche Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze, Friedhöfe sowie Kanäle und Gewässer sauber und pflegen die Grünanlagen der Gemeinde. Sie reparieren Kinderspielgeräte auf Spielplätzen und Parkbänke. Oft laufen ihre Aktivitäten auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen ab – häufig von der Öffentlichkeit unbemerkt. Oberstes Ziel ist der Dienst am Bürger.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Absperrungen für Veranstaltungen | (08841) 476-191 |
Auf- und Abbau von Beschilderung, Marktständen | (08841) 476-191 |
Baumpflege und -kontrolle | (08841) 476-191 |
Mäharbeiten (Friedhof) | (08841) 476-191 |
Markt- und Straßenreinigung, Abfallmanagement | (08841) 476-191 |
Reinigung und Instandhaltung von Spiel- und Sportplätzen | (08841) 476-191 |
Unterhalt der gemeindlichen Gebäude | (08841) 476-191 |
Unterhalt und Pflege von Grünflächen und Parks | (08841) 476-191 |
Unterhalt von Rad-, Fuß- und Wanderwegen (z.B. Murnauer Moos) | (08841) 476-191 |
Unterhalt von Straßen, Parkplätzen inkl. Markierungsarbeiten | (08841) 476-191 |
Verkehrssicherung | (08841) 476-191 |
Winterdienst | (08841) 476-191 |
Kontakt
Bauhof
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-191
Telefax: 08841 476-195
E-Mail: bauhof@murnau.de
Einwohnermeldeamt, Passamt

Das Einwohnermeldeamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis und Pass, Führungszeugnisse u. v. m.
An-/Ab-/ Ummeldung bei der Meldebehörde
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Um Ihrer Meldepflicht nachzukommen, ist es notwendig bei uns persönlich vorzusprechen. Außerdem wird eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung benötigt, mit welcher der Vermieter/ Eigentümer den Einzug in eine Wohnung bestätigt. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier.
Um den Behördengang zu beschleunigen, kann Online eine Voranmeldung des neuen Wohnsitzes vorgenommen werden. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch trotz Voranmeldung notwendig.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Meldeamt vorstellig zu werden, kann dies auch durch eine bevollmächtigte Person erledigt werden. Selbst meldepflichtig ist man ab 16 Jahren. Ein entsprechendes Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person erhalten Sie hier.
Um sich anmelden zu können sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Alle gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung
- evtl. Vollmacht
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und entsprechend geahndet wird.
Sollten Sie sich in einer anderen Gemeinde im Inland anmelden, ist eine Abmeldung bei der aktuellen Wohnsitzgemeinde nicht notwendig.
Bei Zuzug von Minderjährigen, die kein Ausweisdokumente besitzen ist bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Übermittlungssperre
Durch Meldebehörden werden regelmäßig Datenübermittlungen vorgenommen.
Aufgrund des Meldegesetztes kann gegen folgende Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden:
1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG).
2. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im
Zusammenhang mit allg. Wahlen u. Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG).
3. Für den Fall eines Alters- und Ehejubiläums darf eine Mitteilung dieses
Jubiläums nicht erfolgen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).
4. Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen
(§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).
5. Der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für Personalmanagement
der Bundeswehr (§ 58 WPflG i.V.m. § 36 Abs.2 BMG) wird widersprochen.
Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen können Sie dies gerne schriftlich oder persönlich bei uns im Meldeamt erledigen. Ein entsprechendes Formular zur schriftlichen Beantragung erhalten Sie hier.
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Oft wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einem Arbeitgebern benötigt.
Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Arten unterschieden:
- Für eigene, oder private Zwecke („einfaches Führungszeugnis)
- Für Behörden, oder öffentliche Einrichtungen
- Für Personen im Rahmen der Kinder-, und Jugendbetreuung („erweitertes Führungszeugnis")
- Für Behörden mit Übersendung an ein Amtsgericht, zur vorherigen Einsichtnahme des Antragstellers
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
- persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich
- Dauer: ca. 5 Wochen, der Postwerg kann zu weiteren 2 Wochen Verzögerung führen
- Für die Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses" wird ein Anforderungsschreiben benötigt
- Gebühr: 13,00 €
Ein „einfaches Führungszeugnis" kann auch hier über unsere Internetseite beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
Fischereischein:
Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zuständig. Es gibt folgende Arten:
Gebühr: Neuausstellung 5,00 €
Abgabe: für gesamte Geltungsdauer 10,00 €
2- Fischereischein auf Lebenszeit, bzw. auf 5 Jahre
Voraussetzung hierfür ist eine bestandene Fischerprüfung
Gebühr: Neuausstellung 35,00 €
Verlängerung auf 5 Jahre 5,00 €
3- Jahresfischereischein
Für volljährige Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben. Die Möglichkeit, einen Jahresfischereischein zu erwerben, wird in der Regel von Touristen in Anspruch genommen.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Ausstellung eines Fischereischeines haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Information zur Beantragung von Ausweisdokumenten
Reisepass:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
Zur Ausstellung eines Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Bei Erhalt des neuen Reisepasses ist das bisherige Dokument abzugeben (auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist), bzw. von der Passbehörde zu entwerten.
Die Abholung des Ausweisdokumentes ist durch Erteilung einer Vollmacht möglich. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.
Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 bis 5 Wochen.
Checkliste:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühren
- bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
- bisheriges Ausweisdokument
Bei Passbewerbern unter 18 Jahren zusätzlich:
- Zustimmungserklärung
- Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
Personalausweis:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
Zur Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Bei Erhalt des neuen Personalausweises ist das bisherige Dokument abzugeben (auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist), bzw. von der Passbehörde zu entwerten.
Die Abholung des Ausweisdokumentes ist durch Erteilung einer Vollmacht möglich. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.
Da der Personalausweis von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Checkliste:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühren
- bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
- bisheriges Ausweisdokument
Bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren zusätzlich:
- Zustimmungserklärung
- Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
Kinderreisepass:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gültigkeitsdauer bei Erstausstellung beträgt 12 Monate (seit 1.1.2021). Der Pass kann bis zum 12. Lebensjahr immer jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Zur Ausstellung eines Kinderreisepasses ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Ein Kinderreisepass wird direkt von der Passbehörde ausgestellt.
Checkliste:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühren
- bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
- bisheriger Kinderreisepass
- Zustimmungserklärung
- Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
Lichtbild
- Passbild darf nicht älter als 3 Monate sein
- Format 45 x 35 mm (ohne Rand)
- farbig oder schwarz-weiß
- Abzug muss auf Fotopapier sein
Lichtbilder können auch selbst aufgenommen werden. Eine Anleitung hierfür erhalten Sie hier:
Wollen Sie noch mehr erfahren, erhalten Sie weitere Informationen auf folgenden Seiten:
Informationen über Einreise-Bestimmungen
Kontakt
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-162, -165
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: meldeamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di14.00 - 16.00 Uhr
Do14.00 - 18.00 Uhr
Der lange Amtstag von Einwohnermelde- und Ordnungsamt entfällt während der bayr. Sommerferien.
Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung des Marktes Murnau a. Staffelsee ist zuständig für die gemeindeeigenen Friedhöfe in Murnau und Hechendorf, d. h. den nicht kirchlichen Teil. Diese beiden Friedhöfe bieten die Möglichkeit der Bestattung in Erd- und Urnengrabstätten, Urnenwänden bzw. -nischen sowie in einer Urnengrabanlage mit Rahmenbepflanzung.
Detaillierte Informationen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Merkblatt zu den verschiedenen Bestattungsformen
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Bestattungswesen | (08841) 476-116, -120, -122 |
Erstellen von Gebührenabrechnungen | (08841) 476-116, -120, -122 |
Friedhofsangelegenheiten | (08841) 476-116, -120, -122 |
Friedhofsanlagen (auch Urnennischen, Urnengrabanlage) | (08841) 476-116, -120, -122 |
Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabdenkmalgenehmigungsanträge | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabformen | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabkauf, -nachkäufe | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabpatenschaften | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabpflege | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabrechtsverlängerung | (08841) 476-116, -120, -122 |
Überführungserlaubnis | (08841) 476-116, -120, -122 |
Bei aktuellen Sterbefällen beachten Sie bitte auch das Merkblatt des Standesamtes.
Sollten Sie Interesse haben, ein Grab schon zu Lebzeiten zu erwerben, erhalten Sie gerne weitere Auskünfte in der Friedhofsverwaltung.
Kontakt
Friedhofsverwaltung
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-116
Telefax: 08841 476-121
E-Mail: standesamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.
Weitere wichtige Kontakte
Leichenhaus am Friedhof
Mayr-Graz-Weg 8
82418 Murnau a. Staffelsee
Fundbüro

Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Das Fundbüro befindet sich im Rathaus und ist in das Ordnungsamt eingegliedert.
Online Fundbüro
Dort erhalten Sie einen Überblick über die Fundsachen in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz/Wolfratshausen.
Wenn Sie Ihren gesuchten Gegenstand in der Liste finden, nehmen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Fundamt auf.
Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust im Fundbüro der jeweiligen Gemeinde eintreffen.
Kontakt
Fundbüro
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-161
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: ordnungsamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di14.00 - 16.00 Uhr
Do14.00 - 18.00 Uhr
Gemeindewerke

Die Gemeindewerke Murnau werden als Eigenbetrieb geführt. Sie verstehen sich als Dienstleistungsunternehmen und Beratungszentrum für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Wasser und Abwasser, Energie und Fernwärme sowie Abfallwirtschaft und Parken.
Notfallnummern, Ansprechpartner und Aufgabengebiete finden Sie auf der Website der Gemeindewerke unter www.gw-murnau.de
Kontakt
Gemeindewerke Murnau
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 48929-0
Telefax: 08841 48929-222
E-Mail: info@gw-murnau.de
Internet: www.gw-murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo bis Do 14.00 - 16.00 Uhr
Kämmerei

Die Kämmerei ist für alle Belange der Finanzen und des Vermögens der Marktgemeinde zuständig. Sie hat die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz-, Vermögensverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung und des Marktgemeinderats vor. Der Kämmerei sind die Steuerverwaltung (Steuerstelle) und die Marktkasse als Sachgebiete angegliedert.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Erschließungsbeiträge | (08841) 476-156 |
Haftpflichtschäden | (08841) 476-142 |
Haushaltsplan | (08841) 476-140 |
Rechnungslegung | (08841) 476-140 |
Rechnungsprüfung | (08841) 476-140 |
Stiftungen, Schenkungen | (08841) 476-140 |
Zuschüsse | (08841) 476-142 |
Grundstücksan- und –verkäufe, Grundstückstausch | (08841) 476-159 |
Bestellung von Rechten und Pflichten an gemeindeeigenen Grundstücken | (08841) 476-159 |
Erbbaurechtsangelegenheiten | (08841) 476-159 |
Kontakt
Kämmerei
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-140, -142
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: kaemmerei@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Immobilienmanagement

Die Liegenschaftsverwaltung und das Gebäudemanagement wurde aus dem Marktbauamt in einem neuen Referat „Immobilienmanagement" zum 1.Juli 2021 zusammengefasst. Das Immobilienmanagement betreibt und bewirtschaftet die zugeordneten gemeindlichen Bebauten und unbebauten Grundstücke wie z.B. die Verwaltungsgebäude, die Schulen und Kindertagesstätten und die gemeindeeigenen Wohnungen.
Es ist Ansprechpartner für die An- und Vermietung von Wohnungen, Gastronomiebetrieben, Kiosken sowie die Verpachtung von Grundstücken der Marktgemeinde. Die Zuständigkeit für den An- und Verkauf von Grundstücken wurde in die Marktkämmerei verlagert.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Gewerbevermietungen, -verwaltung | (08841) 476-180 |
Wohnungsvermietung, -verwaltung | (08841) 476-184 |
Bauunterhalt | (08841) 476-173, 176 |
Kontakt
Immobilienmanagement
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-180
Telefax: 08841 476-288
E-Mail: Immobilienmanagement@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Marktarchiv

Das Marktarchiv steht als Haus der Geschichte für Murnau a. Staffelsee allen offen, die ein berechtigtes Interesse für markt-, heimat-, familien- oder landesgeschichtliche Themen mitbringen. Für die historischen Forschungen (auch Ahnenforschung) steht ein kleiner Lesesaal zur Verfügung.
Kontakt
Marktarchiv
Schloßhof 10
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-220, -221
Telefax: 08841 476-229
E-Mail: archiv@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung
Marktkasse

Die Marktkasse ist verantwortlich für die Annahme der Einnahmen und Leistung der Ausgaben sowie deren Verbuchung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Geldinstituten einschließlich Liquiditätsplanung und -sicherung. Darüber hinaus ist die Marktkasse für das Aufstellen des kassenmäßigen Abschlusses, dem Verwahren von Wertgegenständen und -zeichen sowie Hinterlegungen zuständig.
Das Mahnwesen zählt ebenso zu ihren Aufgaben wie das Betreiben offener Forderungen einschließlich der Festsetzung von Nebenforderungen, die zentrale Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Nebenforderungen und Anträgen auf Stundung. Ihr Aufgabengebiet umfasst zudem die Vollstreckung eigener und fremder, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen sowie die Anmeldung zu Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren.
Einzugsermaechtigung_neu_SEPA
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Barzahlung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Einzugsermächtigung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Lastschrifteinzug | (08841) 476-150, -151, -152 |
Mahnungen | (08841) 476-150, -151, -152 |
SEPA-Basislastschriftmandat | (08841) 476-150, -151, -152 |
Spendenbescheinigung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Stundung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Zahlungen, Zahlungsverkehr | (08841) 476-150, -151, -152 |
Kontakt
Marktkasse
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-150, 151, -152
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: kasse@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Standesamt

„Von der Wiege bis zur Bahre" – das Standesamt begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang: Ob Sie heiraten wollen, ein Kind bekommen, Ihren Namen ändern wollen, ob Sie einen Sterbefall in der Familie haben oder aus der Kirche austreten wollen - in all diesen Fällen ist das Standesamt Ihr Ansprechpartner.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Anmeldung zur Eheschließung | (08841) 476-120, -122 |
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft | (08841) 476-120, -122 |
Bestattungswesen und Überführung | (08841) 476-116, -120, -122 |
Ehefähigkeitszeugnis | (08841) 476-120, -122 |
Eheregister | (08841) 476-120, -122 |
Eheschließung / Heirat / Hochzeit / Trauung | (08841) 476-120, -122 |
Eheurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Friedhofsanlage und -angelegenheiten | (08841) 476-116, -120, -122 |
Geburtenanzeige | (08841) 476-120, -122 |
Geburtenregister | (08841) 476-120, -122 |
Geburtsbeurkundung | (08841) 476-120, -122 |
Geburtsurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Grabnachkäufe | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabdenkmal-Genehmigungsantrag | (08841) 476-116, -120, -122 |
Kirchenaustritt | (08841) 476-120, -122 |
Lebenspartnerschaft | (08841) 476-120, -122 |
Lebenspartnerschaftsurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Mutterschaftsanerkennung | (08841) 476-120, -122 |
Namensänderung, -erklärung und -erteilung | (08841) 476-120, -122 |
Namensrecht | (08841) 476-120, -122 |
Personenstandswesen | (08841) 476-120, -122 |
Sterbefallbeurkundung | (08841) 476-120, -122 |
Sterberegister | (08841) 476-120, -122 |
Sterbeurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Vaterschaftsanerkennung | (08841) 476-120, -122 |
Urnennische | (08841) 476-116, -120, -122 |
Urnengrabanlage | (08841) 476-116, -120, -122 |
Urnenwiese | (08841) 476-116, -120, -122 |
Darüber hinaus stehen Ihnen sämtliche Merkblätter und Formulare des Standesamtes und der Friedhofsverwaltung hier zum Download zur Verfügung.
Wertvolle Informationen zum Thema Eheschließung sowie den Trausaal im historischen Rathaus erhalten Sie in der eigens für Sie erstellten Rubrik "Standesamt – Ihr schönster Tag in Murnau a. Staffelsee".
Kontakt
Standesamt
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Trausaal: Rathaus Murnau am Staffelsee
Telefon: 08841 476-116, -120, -122
Telefax: 08841 476-121
E-Mail: standesamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Dozusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.
Steuerstelle

In die Verantwortung der Steuerstelle fallen u. a. die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie der Fremdenverkehrsbeitrag. Neben der Verwaltung der Steuerabgaben erhalten Sie hier auch Informationen zu den verschiedenen Abgaben.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
Fremdenverkehrsbeitrag | (08841) 476-157, 155 |
Gewerbesteuer | (08841) 476-155, -156 |
Grundsteuer | (08841) 476-156, -157 |
Hundemarke | (08841) 476-155, -156 |
Hundesteuer | (08841) 476-155, -156 |
Zweitwohnungssteuer | (08841) 476-156, -155 |
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.
Kontakt
Steuerstelle
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-155, -156
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: steuerstelle@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
Di, Do14.00 - 16.00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform
Umweltreferat

Das Umweltreferat versteht sich als Beratungszentrum für Fragen in den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr. Die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sind wesentliche Themen des Umweltreferates.
Darüber hinaus ist die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes „Murnau Mobil 2025" eine zentrale Aufgabe. Damit werden u. a. die Voraussetzungen für Murnau als fahrradfreundliche Kommune und eine Weiterentwicklung der Elektromobilität geschaffen.
Kontakt
Umweltreferat
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 48929-204
Telefax: 08841 48929-222
E-Mail: umweltreferat@murnau.de
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Ansprechpartner:
Bürgermeister: 08841/476-100
Geschäftsleitung: 08841/476-101
Einwohnermeldeamt: 08841/476-162
Ordnungsamt: 08841/476-160 oder -169
Gewerbeamt: 08841/476-165
Standesamt/Friedhofsverwaltung: 08841/476-120
Amt für Soziales und Familie: 08841/476-119
Finanzverwaltung: 08841/476-140
Bauamt: 08841/476-170
Immobilienmanagement: 08841/476-187
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr |
08.00 - 12.00 Uhr |
|
Di & Do |
14.00 - 16.00 Uhr |
|
Der lange Amtstag von Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt (Donnerstag bis 18.00 Uhr) entfällt während der bayr. Sommerferien.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ämter