Murnau am Staffelsee

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Inhaltsbereich: Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Tourismusgemeinschaft DAS BLAUE LAND

Die Tourismusgemeinschaft Das Blaue Land (TGBL) vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend "BHB“ abgekürzt, im Blauen Land entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem BHB zu Stande kommenden Gast-aufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB und die Vermittlungstätigkeit der Tourismusgemeinschaft Das Blaue Land. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1. Stellung der TGBL

1.1. Die TGBL hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2. Sie haftet nicht für die Angaben des BHB sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung der TGBL aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Bu-chungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB oder, als dessen Vertreter, die TGBL – zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.

3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Ne-benkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.
4.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbes-tätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises verlangen.

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Ge-schäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohneVerpflegung 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  • Bei Halbpension 70%
  • Bei Vollpension 60%

    5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezah-len.
    5.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
    5.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die TGBL und an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

    6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB

    6.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Män-gelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
    6.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

7. Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-menhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. Verjährung
8.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherber-gungsvertrag und gegenüber der TGBL aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
8.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB, bzw. der TGBL als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der TGBL Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die TGBL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2007
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Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Tourismusgemeinschaft Das Blaue Land
vertreten durch die Geschäfststelle
c/o Tourist-Information Murnau
Kohlgruber Str. 1, 82418 Murnau
Telefon: 08841/6141-0 bzw. -11
Telefax: 08841/614121
E-Mail: info@dasblaueland.de
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Stand: 09.11.2007

 


 

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